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Gemeinde Schauren

Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Ortsgemeinde Schauren. Die folgenden Seiten informieren Sie über unsere schöne Ortsgemeinde am Rande des Nationalpark Hunsrück - Hochwald. Neben allgemeinen Informationen über uns, finden sie auch viele Tipps zur Freizeitgestaltung und Veranstaltungen der ortsansäßigen Vereine. Wir wünschen Ihnen beim viel Spaß bei Stöbern.

Verfahrensstand:

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §§ 13b, 13 und 3 Absatz 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 des Plansicherstellungsgesetzes

Beteiligungszeitraum: 16.08.2021 bis einschließlich 17.09.2021

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, kann in der Zeit

vom 16.08.2021 bis einschließlich 17.09.2021

 

über die Internetseite der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen (https://www.vg-hr.de/aktuelles/bebauungsplanverfahren) unter der Rubrik Ortsgemeinde Schauren „Alsflur“ eingesehen werden kann.

Er kann darüber hinaus gemäß § 3 Abs. 2 des Plansicherstellungsgesetzes als zusätzliches Informationsangebot unter Beachtung des unten angegebenen Hinweises 

während der Dienstzeiten

Montag, Mittwoch, Freitag                       von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag                                                   von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag                                               von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Fachbereich 2, Bauliche Infrastruktur, Zimmer 451, Brühlstraße 16, 55756 Herrstein eingesehen werden.

Hinweis: Die Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen hat Vorkehrungen getroffen, um die Ausbreitung des Coronaviruses einzudämmen. Die Einsichtnahme erfolgt daher nach vorherigen Terminvereinbarung. Termine können per Email über die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!oder telefonisch unter der Telefonnummer 06785-792112 vereinbart werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei einer persönlichen Einsichtnahme ein geeigneter Mund- und Nasenschutz zu tragen ist. Auch gelten die bekannten Regeln wie Abstandswahrung und die Händedesinfektion; entsprechendes Desinfektionsmittel steht im Gebäudeeingangsbereich zur Verfügung.